Im März 2011 erhiel­ten wir ein Schreiben eines Köl­ner Unternehmens, das durch unsere dama­lige Fir­mierung als „RB Info-Kon­tor GmbH“ seine Namen­srechte ver­let­zt sah. Wir waren der Mei­n­ung, dass sich die bei­den Fir­men­na­men und vor allem der jew­eilige Unternehmen­szweck so deut­lich unter­schei­den, dass keine Ver­let­zung der Namen­srechte vor­liegen kann und entschlossen uns daher zu ein­er rechtlichen Prüfung.

In einem Kam­mert­er­min — am 17.05.2011 beim Landgericht Koblenz — bestätigte der Vor­sitzende Richter unsere Auf­fas­sung und sagte, dass er für den Fall, dass er einen Spruch fällen müsse, zugun­sten der RB Info-Kon­tor GmbH entschei­den werde. Gle­ichzeit­ig regte er jedoch mit Blick auf die möglichen Fol­gev­er­fahren in weit­eren Instanzen an, einen Ver­gle­ich zu schließen.
In der anschließen­den Beratung mit unserem Anwalt war es also für uns eine Abwä­gung zwis­chen den Kosten für eine frei­willige Umfir­mierung und den möglichen Kosten für einen jahre­lan­gen Rechtsstre­it mit dem – wenn auch gerin­gen — Risiko evtl. zu ver­lieren. Vor allem war es uns in dieser Sit­u­a­tion aber wichtig, dass wir möglichst schnell eine Rechtssicher­heit her­stellen kon­nten. Wir gin­gen daher auf den Vorschlag des vor­sitzen­den Richters ein und schlossen einen Ver­gle­ich. Dieser Ver­gle­ich erlaubte uns die Ver­wen­dung des dama­li­gen Fir­men­na­mens bis zum Jahre­sende 2011 und darüber hin­aus ließ er zu, dass alle Verträge, die bis zum Jahre­sende 2011 abgeschlossen wur­den, nicht geän­dert wer­den mussten.

Um möglichst weit­eren Namensstre­it­igkeit­en aus dem Weg zu gehen, ließen wir den neuen Namen durch Paten­tan­wälte prüfen. Seit dem 12.10.2011 sind nun das Fir­men­l­o­go als Wort-Bild­marke und der Name „RB PROFI-KONTOR“ als Marke beim Deutschen Marken- und Paten­tamt einge­tra­gen und geschützt.