Im März 2011 erhielten wir ein Schreiben eines Kölner Unternehmens, das durch unsere damalige Firmierung als „RB Info-Kontor GmbH“ seine Namensrechte verletzt sah. Wir waren der Meinung, dass sich die beiden Firmennamen und vor allem der jeweilige Unternehmenszweck so deutlich unterscheiden, dass keine Verletzung der Namensrechte vorliegen kann und entschlossen uns daher zu einer rechtlichen Prüfung.
In einem Kammertermin — am 17.05.2011 beim Landgericht Koblenz — bestätigte der Vorsitzende Richter unsere Auffassung und sagte, dass er für den Fall, dass er einen Spruch fällen müsse, zugunsten der RB Info-Kontor GmbH entscheiden werde. Gleichzeitig regte er jedoch mit Blick auf die möglichen Folgeverfahren in weiteren Instanzen an, einen Vergleich zu schließen.
In der anschließenden Beratung mit unserem Anwalt war es also für uns eine Abwägung zwischen den Kosten für eine freiwillige Umfirmierung und den möglichen Kosten für einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem – wenn auch geringen — Risiko evtl. zu verlieren. Vor allem war es uns in dieser Situation aber wichtig, dass wir möglichst schnell eine Rechtssicherheit herstellen konnten. Wir gingen daher auf den Vorschlag des vorsitzenden Richters ein und schlossen einen Vergleich. Dieser Vergleich erlaubte uns die Verwendung des damaligen Firmennamens bis zum Jahresende 2011 und darüber hinaus ließ er zu, dass alle Verträge, die bis zum Jahresende 2011 abgeschlossen wurden, nicht geändert werden mussten.
Um möglichst weiteren Namensstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ließen wir den neuen Namen durch Patentanwälte prüfen. Seit dem 12.10.2011 sind nun das Firmenlogo als Wort-Bildmarke und der Name „RB PROFI-KONTOR“ als Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragen und geschützt.